DR Kongo prüft große Bergbaukonzerne ab 2027 jährlich
Große Bergbauunternehmen in der Demokratischen Republik Kongo müssen sich ab 2027 jedes Jahr auf ihre Vergabepraxis und lokale Wertschöpfung prüfen lassen. Die Regierung macht ihre Lokalisierungsstrategie damit zu einem dauerhaften Kontrollsystem für einen der wichtigsten Rohstoffstandorte der Welt.
Das neue Gesetz zur lokalen Wertschöpfung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für den Bergbau werden derzeit branchenspezifische Regeln erarbeitet, die Sanktionen und verbindliche dreijährige Anpassungspläne vorsehen. Das erklärte Beleshayi Kasanda Ted, Generaldirektor der kongolesischen Subunternehmer-Aufsicht ARSP, gegenüber Reuters.
Die Reform knüpft an die seit 2017 geltenden Regeln für die Vergabe von Subunternehmeraufträgen an. Ende Juni wurden diese Vorgaben geändert. Zugleich schuf der Gesetzgeber einen breiteren Rahmen für lokale Wertschöpfung, der kongolesische Unternehmen und Arbeitskräfte stärker an den Wertschöpfungsketten beteiligen soll. Subunternehmergeschäfte bleiben grundsätzlich mehrheitlich kongolesisch kontrollierten Firmen vorbehalten.
Die wirtschaftliche Tragweite dieser Neuerung ist erheblich. Die Demokratische Republik Kongo stellte 2024 rund 75 % der weltweiten Kobaltförderung und war damit der größte Produzent. Zugleich ist sie Afrikas führender Kupferproduzent. Nach Daten des U.S. Geological Survey (USGS) entfielen im selben Jahr rund 79,3 % des Exportwerts auf Kupfer und weitere 10,9 % auf Kobalt.
Milliardenverträge geraten stärker unter Kontrolle
Schon heute wird ein großer Teil der gemeldeten Aufträge an lokale Unternehmen vergeben. Von 3,7 Mrd. USD an Subunternehmerverträgen, die 167 Großunternehmen für 2025 meldeten, entfielen 3,1 Mrd. USD auf mehrheitlich kongolesische Firmen. Allein der Bergbau stand dabei für 2,9 Mrd. USD.
Im September ordnete die ARSP mehreren großen Betreibern Korrekturen an. Betroffen waren der Schweizer Rohstoffkonzern Glencore JE00B4T3BW64 A1JAGV, die Kipushi-Zinkmine des kanadischen Unternehmens Ivanhoe Mines CA46579R1047 A1W4VG sowie der chinesisch-kongolesische Kupfer- und Kobaltproduzent Sicomines, der ein Kupfer-Kobalt-Projekt in der Provinz Lualaba betreibt. Sie sollten regelwidrige Subunternehmerstrukturen beenden, Korrekturpläne vorlegen und kongolesischen Anbietern mehr Chancen eröffnen.
Die jüngsten Bescheide zeigen, wie weit solche Eingriffe reichen können. Bei drei Ivanhoe-Gesellschaften identifizierte die ARSP insgesamt 140 nicht regelkonforme Subunternehmer. Die drei Gesellschaften erhielten 30 Tage für einen Korrekturplan und müssen anschließend mit einer Nachprüfung rechnen.
Bei Sicomines betraf die Anordnung lediglich sechs Subunternehmer. Die von ihnen ausgeführten Verträge standen laut ARSP jedoch für 80 % des gesamten Umsatzes aller Sicomines-Subunternehmer. Eine einzelne Aufsichtsentscheidung kann damit tief in bestehende Liefer- und Dienstleistungsbeziehungen eingreifen.
Ivanhoe erklärte, regelmäßig mit der ARSP in Kontakt zu stehen und Kipushi für regelkonform zu halten. Glencore lehnte gegenüber Reuters eine Stellungnahme zu den ARSP-Maßnahmen ab. Sicomines antwortete zunächst nicht auf die entsprechende Anfrage der Nachrichtenagentur.
Mehr Kontrolle trifft auf Sorge vor Fehlanreizen
Parallel baut die ARSP ihre Kontrollkapazität aus. Die Behörde stellt zusätzliche Inspektoren ein und nimmt auch ältere, bislang nicht abgeschlossene Prüfungen wieder auf. Registrierung, Zulassung und regelmäßige Kontrollen gehören bereits zum bestehenden Instrumentarium der Behörde.
Aus der kongolesischen Wirtschaft kommt jedoch die Warnung, das Instrument dürfe nicht auf Sanktionen reduziert werden. Robert Malumba Kalombo, Chef des privatwirtschaftlichen Unternehmensverbands Federation of Enterprises of Congo, fordert stärkere Hilfe beim Aufbau wettbewerbsfähiger kongolesischer Firmen.
Auch zivilgesellschaftliche Akteure sehen Risiken. Jean-Claude Mputu, Sprecher der Antikorruptionskoalition Congo Is Not for Sale, verlangt mehr Transparenz bei Durchsetzungsmaßnahmen und den wirtschaftlich Berechtigten der Subunternehmer. Ohne stärkere Schutzmechanismen könnten politisch verbundene Firmen Aufträge abschöpfen, warnt er.
Zugleich ist das System nicht völlig starr. Im September gewährte die ARSP dem Unternehmen Mining Engineering Services eine zwölfmonatige Ausnahme von den Subunternehmerregeln. Innerhalb von 60 Tagen muss das Unternehmen ein Programm zum Kompetenztransfer zugunsten von Kongolesen vorlegen. Lokale Wertschöpfung kann demnach auch über Qualifizierung und die schrittweise Übertragung von Kompetenzen umgesetzt werden.
Für internationale Minenkonzerne wird lokale Beschaffung damit zu einer jährlich überprüften Geschäftsanforderung. Wie das neue Regelwerk wirkt, wird das Zusammenspiel aus Kontrolle, Transparenz und dem Aufbau konkurrenzfähiger lokaler Anbieter zeigen.

