Rechtsstreit wird für Sigma Lithium zum Produktionstest
Der Lithiumproduzent Sigma Lithium CA8265991023 A3CTYQ hatte am vergangenen Mittwoch seine gesamte Bergbau- und Industrieproduktion vorübergehend eingestellt. Betroffen war der Grota-do-Cirilo-Komplex im Vale do Jequitinhonha. Hintergrund war ein ausstehender Beschluss des Bundesberufungsgerichts im Streit um Umweltgenehmigungen. Am Donnerstag stellte das Tribunal Regional Federal da 6ª Região (TRF6), das zuständige Bundesberufungsgericht für Minas Gerais, drei Umweltlizenzen vorläufig wieder her. Sie betreffen die Tagebaue Cava Norte und Cava Sul sowie das Projekt Pegmatito Barreiro. Damit wurde der Weg für eine Wiederaufnahme der entsprechenden Aktivitäten frei. Die Lizenz zur Erweiterung der Aufbereitungsanlage der Cava Norte bleibt dagegen ausgesetzt.
Gericht prüft Acht-Kilometer-Zone
Die zugrunde liegende einstweilige Verfügung erließ ein Bundesgericht in Teófilo Otoni im Bundesstaat Minas Gerais bereits am 4. September. Sie geht auf eine Klage der N’Golo zurück, des Landesverbands der Quilombola-Gemeinschaften in Minas Gerais. Die Organisation vertritt die Interessen dieser traditionellen afrobrasilianischen Gemeinschaften und setzt sich insbesondere für ihre territorialen Rechte ein.
Nach Darstellung der brasilianischen Bundesjustiz ist die Messung des Abstands zwischen Bergbauprojekt und Quilombola-Territorium ein zentraler Streitpunkt. Die einschlägige Regelung nennt für Bergbauvorhaben außerhalb der Amazônia Legal acht Kilometer als Distanzgrenze, innerhalb derer eine direkte Einwirkung auf ein Quilombola-Territorium vermutet wird. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft MPF sprach sich im Verfahren für die vorläufige Maßnahme aus.
Sigma argumentiert, die Wohnhäuser der Baú-Gemeinschaft lägen acht bis elf Kilometer von den betroffenen Gruben entfernt. Das traditionelle Territorium dieser Quilombola-Gemeinschaft im Raum Araçuaí ist Gegenstand eines staatlichen Anerkennungsverfahrens.
Zuständig für die Identifizierung und Titulierung von Quilombola-Territorien ist die brasilianische Bundesbehörde Incra. Sie kommt mit einer anderen Messmethode auf etwa drei Kilometer: Sie misst vom abgegrenzten traditionellen Territorium statt lediglich von den Wohnhäusern aus.
Der Streit reicht damit über die Differenz bei den Kilometerangaben hinaus. Maßgeblich ist, welcher geografische Bezugspunkt bei der Prüfung der Schutzpflichten zählt.
Das erstinstanzliche Gericht hat deshalb eine sachverständige Prüfung mittels Geoprocessing angeordnet, um die strittige Entfernung zu bestimmen. Das Berufungsgericht ließ diese Prüfung bestehen, obwohl es drei Umweltlizenzen vorläufig wieder in Kraft setzte. Bis zur Klärung darf der Bundesstaat keine neuen Genehmigungen erteilen, die Fläche oder Produktionskapazität des Komplexes erweitern.
Regulatorischer Hintergrund bleibt umstritten
Sigma verweist darauf, dass seine Umweltlizenzen zwischen Mai 2019 und April 2023 erteilt oder beraten wurden. Das Incra veröffentlichte den sogenannten RTID für Baú erst im November 2023. Dieser technische Bericht identifiziert und grenzt das beanspruchte Quilombola-Territorium anhand unter anderem geografischer, historischer und anthropologischer Untersuchungen ab.
Aus dieser zeitlichen Reihenfolge leitet Sigma ab, dass frühere Genehmigungen nicht rückwirkend entwertet werden dürften. Nach Auffassung des Unternehmens galten die später entstandenen Anforderungen an zusätzliche Studien und Konsultationen bei der ursprünglichen Genehmigung noch nicht.
Das Berufungsgericht berücksichtigte diese zeitliche Abfolge bei seiner getrennten Prüfung der einzelnen Genehmigungen. Die Lizenzen für die beiden Tagebaue Cava Norte und Cava Sul wurden vor Veröffentlichung des RTID erteilt und nun vorläufig wiederhergestellt. Für einen während des laufenden Betriebs veröffentlichten RTID sieht die Incra-Regel ergänzende Untersuchungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Kontrolle und Kompensation möglicher Auswirkungen vor.
Anders behandelt das TRF6 die Erweiterung der Aufbereitungsanlage. Deren Lizenz bleibt ausgesetzt, während die Auswirkungen auf das Baú-Territorium weiter geprüft werden.
Die Bundesjustiz hatte in der ersten Instanz außerdem auf drei jüngere FEAM-Bußgeldbescheide sowie behördliche Lizenzsuspensionen und -aufhebungen verwiesen. Diese Behördenfeststellungen und die rechtliche Bewertung des Projekts bleiben Gegenstand der laufenden Verfahren.
Zweite Unterbrechung trifft den laufenden Hochlauf
Der aktuelle Vorgang ist bereits die zweite Betriebsunterbrechung innerhalb weniger Monate. Sowohl Bergbau als auch Verarbeitung waren bei Sigma Lithium seit Mitte Juli zeitweise ausgesetzt.
Damals verhandelte Sigma mit dem Bundesstaat Minas Gerais über einen sogenannten TAC, eine Vereinbarung zur Behebung regulatorischer Beanstandungen. Am 21. August meldete das Unternehmen nach Unterzeichnung des Abkommens die vollständige Wiederaufnahme des Betriebs.
Nur wenige Wochen später stoppte Sigma erneut Bergbau und Industrieproduktion. Noch am folgenden Tag stellte das Berufungsgericht jedoch drei der umstrittenen Lizenzen wieder her.
Unabhängig vom Umweltgenehmigungsstreit besteht eine weitere Einschränkung. Die brasilianische Bergbaubehörde ANM hat einen Teil der Cava Norte wegen eines festgestellten unmittelbaren geotechnischen Risikos gesperrt. Betroffen ist der östliche Hang der Grube, an dem die Behörde einen beschädigten Abschnitt festgestellt hat. Die Freigabe hängt von den angeordneten Sicherungsarbeiten und dem Nachweis ausreichender Stabilität ab.
Sigma hält trotzdem am Ziel für das Geschäftsjahr 2027 fest. Dann sollen 330.000 Tonnen Lithiumoxidkonzentrat produziert werden. Die bisherige Zwölfmonatsplanung von 240.000 Tonnen verschiebt sich nach Unternehmensangaben um drei Monate.
Im ersten Halbjahr 2026 hatte Sigma rund 58.000 Tonnen produziert. Davon entfielen 35.400 Tonnen auf das zweite Quartal. Der operative Hochlauf war vor den Unterbrechungen damit zwar erkennbar. Für das Ziel von 240.000 Tonnen wäre jedoch weiterhin eine deutliche Produktionssteigerung nötig gewesen.
Während der Unterbrechung sollten Handels- und Recyclinggeschäfte weiterlaufen und Einnahmen erzeugen. Sigma hatte angekündigt, dafür hochreines Lithiumfeinmaterial aus früher angefallenen Aufbereitungsrückständen zu verkaufen. Das Unternehmen erwartet, sich mit diesen Aktivitäten während eines Stillstands selbst finanzieren zu können.
Ausbau bleibt trotz Rechtsstreit auf der Agenda
Die längerfristige Expansionsplanung hält Sigma bislang aufrecht. Eine zweite Ausbaustufe soll nach Unternehmensplanung bis Ende 2027 die Jahreskapazität auf 580.000 Tonnen erhöhen. Eine weitere Stufe ist mit 830.000 Tonnen vorgesehen. Kurzfristig steht diesem Plan jedoch die gerichtliche Beschränkung gegenüber. Die Lizenz zur Erweiterung der Aufbereitung bleibt ausgesetzt, neue Genehmigungen zur Vergrößerung von Fläche oder Kapazität sind vorerst ebenfalls gesperrt.
Die erneute Unterbrechung betrifft zugleich eine wirtschaftlich schwache Region. Sigma beziffert den eigenen Beschäftigungseffekt auf rund 19.000 direkte und indirekte Stellen. Nach Unternehmensangaben profitieren etwa 80.000 Menschen in zwölf Kommunen des Jequitinhonha-Tals von der Tätigkeit. Wie groß die tatsächliche Belastung wird, hängt nun davon ab, wie schnell Sigma die freigegebenen Bereiche wieder hochfahren kann und wie die verbleibenden Auflagen gelöst werden. Auf dem Spiel stehen kurzfristige Mengen, der Ausbaupfad und die Planungssicherheit eines wichtigen brasilianischen Lithiumprojekts.

