Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Grundkapitals zur Finanzierung eines Unternehmens durch die Ausgabe von neuen Aktien. Ordentliche Kapitalerhöhungen bedingen einen Beschluss der
Hauptversammlung. Weiter gibt es das "bedingte Kapital" zur Begleichung von ausgegebenen Wandel- oder Optionsanleihen oder zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Das "genehmigte Kapital" ermächtigt die Unternehmensführung, die Kapitalerhöhung ohne gesonderten Beschluss der
Hauptversammlung bis zu einem bestimmten Betrag (in Deutschland maximal 10%) durch Ausgabe neuer Aktien zu betreiben.