Entry Standard

Im Entry Standard können nur Unternehmen zugelassen werden, die bereits erfolgreich im Freiverkehr/Open Market gelistet sind und die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen.
Diese lauten wie folgt:
1. Veröffentlichung des testierten Konzern-Jahresabschlusses samt Konzern-Lagebericht (jeweilige nationale Rechnungslegungsvorschriften oder International Financial Reporting Standards) spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums)
2. Veröffentlichung des Zwischenberichts spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des 1. Halbjahres des jeweiligen Geschäftsjahres
3. Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskurzporträts und Unternehmenskalenders
4. Unverzügliche Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten, welche für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens wichtig sein können