Außerordentliche Aufwendungen

Es handelt sich um einen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in dem wiederkehrende Aufwendungen aufgeführt sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schäden wegen Betrugs oder um Verluste aus dem Abgang von Gütern des Anlagevermögens. Häufig ist der Saldo aus gebildeten und aufgelösten Rückstellungen der größte Posten.