Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit ist die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.