Seltene Erden-Produzent siegt vor Gericht: Malaysisches Bundesgericht entscheidet zugunsten von Lynas Corp.
Das malaysische Bundesgericht hat die Entscheidung früherer Instanzen bestätigt, die einen Antrag von Umweltaktivisten, den Betrieb auf der Seltene Erden-Produktionsanlage der australischen Lynas Corp. (WKN 871899) einzustellen, zurückgewiesen hatten.
Lynas teilte gestern mit, dass das Gericht den Antrag von Personen aus dem Umfeld der Gruppierung Save Malaysia Stop Lynas (SMSL) abgewiesen habe, die vorläufige Betriebserlaubnis des Unternehmens zurückzunehmen. Schon im April 2012 hatte der Oberste Gerichtshof von Kuala Lumpur einen Antrag von SMSL abgewiesen, eine juristische Prüfung der Entscheidung der Atombehörde Malaysias zur Erteilung der Genehmigung einzuleiten.
Im September 2012 dann wurde diese Entscheidung des Gerichts vom Berufungsgericht bestätigt. Nun wies das Bundesgericht einen Antrag von SMSL ab, gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen Berufung einzulegen.
Trotz all dieser Streitigkeiten hatte Lynas es geschafft, im Februar die ersten Seltene Erden-Produkte auf seiner Verarbeitungsanlage LAMP in Malaysia herzustellen. Damals teilte das Unternehmen zudem mit, dass man im Plan liege, um die Produktion bis zum zweiten Quartal 2013 auf 11.000 Tonnen zu steigern.
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