Kolumne von Dirk Masuch

Der Bergbau in Mexiko

Mexiko schaut zurück auf eine mehr als 500-jährige Bergbaugeschichte. Das Land zählt traditionell zu den größten Metallerzproduzenten der Welt. Mexiko ist vor allem bekannt für seinen Silberbergbau und sein Silberkunsthandwerk. Insgesamt wurden in Mexiko bisher mehr als 10 Milliarden Unzen Silber gefördert. Damit nahm Mexiko in 2010 den Platz des weltweit zweitgrößten Silberproduzenten ein. Es werden allerdings auch grosse Mengen u. a. an Kupfer, Gold, Moybdän, Blei und Zink abgebaut.

Trotz dieser beeindruckenden Zahlen ist das Explorationspotential aufgrund seiner tektonischen Geschichte und der daraus resultierenden komplexen geologischen Verhältnisse nach wie vor sehr gross. Die beiden bekanntesten metallogenetischen Provinzen sind die aus kristallinen Gesteinen bestehenden Westliche Sierra Madre (Sierra Madre Occidental) und Südliche Sierra Madre (Sierra Madre del Sur). Die östliche Sierra Madre (Sierra Madre Oriental) besteht im Wesentlichen aus gefalteten sedimentären Gesteinen. Es werden vorwiegend nichtmetallische Rohstoffe abgebaut. Kalksteine für die Zementindustrie und Barit als Zusatz für Bohrspülungen sind hier die wichtigsten Produkte.

Das nach wie vor vorhandene geologische Potential zieht immer noch neue Explorationsfirmen an. Es gibt etwa 250 private Explorationsgesellschaften in Mexiko. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich überwiegend auf die nördlichen Bundestaaten Sonora, Durango und Chihuahua sowie auf das zentraler gelegene Zacatecas.

Die obenstehende Karte, veröffentlicht vom Geologischen Dienst Mexikos, zeigt die metallogenetischen Provinzen des Landes.

Wie ist der gesetztliche Rahmen?

Die Gesetzgeber in Mexiko sind sich der Bedeutung des Bergbaus für die Entwicklung des Landes bewusst. Die Gesetzgebung im Bergbau ist insgesamt gut strukturiert und setzt klare Präferenzen zur Förderung des Bergbaus, auch wenn die Gesetzlage am Anfang eher unübersichtlich erscheint.

Die mexikanische Verfassung erklärt mineralische Rohstoffe zum Teil des nationalen Erbes. Das hört sich zunächst etwas seltsam an, hat in diesem Fall aber durchaus eine Reihe von Vorteilen. Die Gesetzeslage gibt dem Bergbau in all seinen Formen Vorrang vor jeglicher anderer Art der Landnutzung. Exploration, Entwicklung und Produktion bleiben dabei zu 100% in privater Hand. Voraussetzung ist der Besitz der entsprechenden Konzessionen zum Betrieb einer Mine wie auch zur Exploration.

Dies bedeutet allerdings nicht, daß man als Inhaber eines Claims die Eigentumsrechte der oder des Landbesitzers übergehen kann. Im Gegenteil, Konzessionshalter sind dazu verpflichtet, mit den Landbesitzern über die Nutzung des Vorkommens zu verhandeln. In der Realität ist es in vielen Fällen durchaus schwierig, zu einer übereinkunft zu kommen.

Explorationslizenzen werden für sechs Jahre gewährt und können nicht erneuert werden. Die Betriebskonzession dagen gilt fuer 50 Jahre und kann für einen ähnlichen Zeitraum erneuert werden, womit man der gelegentlich durchaus langen Betriebszeit einer Mine Rechnung trägt. Es ist üblich, dass die Betriebserlaubnis Kapitalinvestitionen vorschreibt und das Einhalten von Auflagen zum Umweltschutz und zur Gesundheit und zur Sicherheit des Personals und anliegender Bewohner fordert.

Die Konzessionen sind an Dritte übertragbar und damit auch frei verkäuflich. Im Land besteht ein reger Handel mit Claims und Liegenschaften, sodaß sich die Besitzverhältnisse inbesondere von kleineren mineralischen Vorkommen ständig ändern. Es existieren mehrere mexikanische Webseiten, die regelrechte Tausch- und Handelsbörsen für die unterschiedlichsten Mineralvorkommen darstellen.

Anleger, aufgepaßt: Das macht es sehr einfach, in Mexiko ein neues Bergbauunternehmen zu gründen, auch als Ausländer. Man kauft sich einfach ein paar Prospekte zusammen und konsolidiert sie in einer Explorationsfirma. Mit den richtigen Verbindungen läßt sich das neue Unternehmen schnell an die Börse bringen. Hier trennen sich nun seriöse von unseriösen Firmen. Ein gewisses Maß an Skrupellosigkeit vorausgesetzt, kann das pump-and-dump-Schema jetzt nämlich losgehen.

Zuständigkeiten für Konzessionen und Lizenzen sind klar geregelt. Für das Einhalten des Regelwerkes im Bergbau ist das Wirtschaftsministerium (Secretaria de Economia) zuständig. Die erforderlichen Umweltgenehmigungen erteilt das Ministerum für Umwelt und Naturresourcen (Secretaria del Medio Ambiente y de los Recursos Naturales).

Das hört sich allerdings einfacher an als es in Wirklichkeit ist. Bergbaufirmen müssen die Umweltverträglichkeitsstudien natürlich vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten durchführen, auch die zur Exploration. Anschließend sind weitere Betrieblizenzen von verschiedenen Abteilungen des Umweltministeriums erforderlich, wie diejenigen zur Entnahme und Rückführung von Grund- und Oberflächenwasser und zum Betrieb von Abraumhalden. Es nimmt durchaus einen gewissen Zeitraum in Anspruch, bis man alle geforderten Untersuchungen durchgeführt und alle Lizenzen beisammen hat.

Die Umweltgesetzgebung hat sich in Mexiko in den letzten Jahren durch die Ratifizierung internationaler übereinkuenfte verschärft. Dazu gehören z. B. das Nordamerikanische Abkommen zur Zusammenarbeit im Umweltbereich, das Rahmenwerk der Vereinten Nationen zum Klimawandel und die Konvention zur Biodiversität.

Steuergesetzgebung

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erhebt Mexiko keine Steuern oder Abgaben speziell fuer Bergbaubetriebe, wie sie erst kürzlich in Chile und Peru eingeführt wurden. Die einzige anfallende Steuer ist die gesellschaftliche Einkommensteuer, die von der mexikanischen Bundesregierung erhoben und festgelegt wird. Kann sich diese Gesetzeslage ändern? Natürlich. Gesetzesinitiativen zur Einführung von zusätzlichen Abgaben im Bergbau wurden auch in Mexiko in jüngster Zeit wiederholt vorgebracht, wenn auch bisher erfolglos. Der Bergbausektor wehrt sich gegen solche Bestrebungen über die Industriekammer für Bergbau. Die Einführung von Sonderabgaben hätte natürlich negative Auswirkungen auf in- und ausländische Kapitalinvestitionen sowie auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und würde die Wettbewerbsfähigkeit des mexikanischen Bergbaus einschränken.

Die Wahrscheinlichkeit der Erhebung von Sonderabgaben auf die Produktion im Bergbau ist schwer einzuschätzen. Angesichts des in der mexikanischen ölindustrie herrschenden Resourcennationalismus muß mit einer solchen Massnahme allerdings durchaus gerechnet werden.

Arbeitsverhältnisse

Mexiko ist seit Jahrhunderten ein traditionelles Bergbauland und verfügt daher über gut ausgebildete Facharbeiter sowie Bergbauingenieure und Geowissenschaftler. Die Bevölkerung steht dem Bergbau insgesamt positiv gegenüber.

Streiks und Arbeitsniederlegungen gehören allerdings durchaus zum Tagesgeschäft. Die Gesetzeslage erlaubt explizit Arbeitsniederlegungen für gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte, auch dann, wenn man sich mit der streikenden Belegschaft eines anderen Betriebes solidarisiert und wenn kein Arbeitsdisput mit dem eigenen Unternehmen vorliegt.