Es handelt sich hier um ein Zulassungssegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten. Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der Geregelte Markt bisher vom Amtlichen Markt unterschied:
1. Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen
2. Der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder falls eine Schätzung nicht möglich ist das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio. betragen.
3. Der Streubesitzanteil muss mindestens 25 Prozent betragen.
Die Börsenzulassungsverordnung erlaubt allerdings Ausnahmen. Der Regulierte Markt ist ein "organisierter Markt" im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Dieses besagt dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Marktteilnehmer sowie die Organisation des Handels gesetzlich geregelt sind.
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