Common stock

Die Stammaktie ist die in Deutschland gebräuchlichste Form der Aktie. Im Gegensatz zu Vorzugsaktien besitzen Inhaber von Stammaktien ein volles Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Wer über eine gewisse Anzahl von Stimmrechten durch die Aktien eines Unternehmens verfügt, muss dies dem Emittenten sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht unverzüglich mitteilen.